Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
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• Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB) | • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB) | ||
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[[Kategorie:Kautionsversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> | [[Kategorie:Kautionsversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen--> |
Eine Kautionsversicherung bietet die Möglichkeit Bürgschaftverpflichtungen von Firmen gegenüber Ihren Auftraggebern abzudecken. Kautionsversicherungen werden oftmals von Unternehmen der Baubranche abgeschlossen, hierdurch wird der finanzielle Spielraum des Unternehmens erhöht, da der gewährte Bürgschaftsrahmen nicht die Kreditlinie belastet.
Mögliche Nutzungen des gewährten Bürgschaftrahmens:
• Ausführungsbürgschaften
• Mängelansprüchebürgschaften
• Vertragserfüllungsbürgschaften
• Bietungsbürgschaften
• Vorauszahlungsbürgschaften
• Bauhandwerkersicherungsbürgschaften (gemäß § 648 a BGB)
Wir bedanken uns für die Unterstützung der VHV-Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.