Berufsklauseln: Unterschied zwischen den Versionen

 
Zeile 14: Zeile 14:
  
  
[[Kategorie:Krankenversicherung, allgemein]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
+
[[Kategorie:Arbeitskraftabsicherung, privat]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 16. August 2011, 10:09 Uhr

Die Versicherbarkeit sowie die Verweisbarkeit von versicherten Personen auf andere Berufe kann in Abhängigkeit von der Berufsgruppe, der diese angehören, durch die so genannten Berufsklauseln unterschiedlich geregelt werden:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...