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− | + | ===Gegenstand der Versicherung=== | |
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Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss. | Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss. | ||
− | + | ===Leistungen des Versicherers=== | |
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Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl | Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl | ||
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* Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens. | * Entschädigung der Aufwendungen des VN zur Abwendung und Minderung des Schadens. | ||
− | + | ===Vertragsgrundlage=== | |
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Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB) | Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB) | ||
+ | {{Anbieter | ||
+ | |TK-Link=http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/tarifkompass/index.php?branchId=&riskId=&branchGroupId=&conditionId=&productId=&firstValue=&xxxSuchbegriffInTK=glasversicherung&showAll=true&partner=}} | ||
'''Quellenhinweis:''' | '''Quellenhinweis:''' |
Schäden an Glasscheiben und anderen Gegenständen durch Zerbrechen, wobei die Rissbildung durch die ganze Glasdicke gehen muss.
Die Leistungen des Versicherers umfassen nach seiner Wahl
sowie die
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...