Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
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In erster Linie ist die [[Haftpflichtversicherung]] zu betrachten. | In erster Linie ist die [[Haftpflichtversicherung]] zu betrachten. |
Bei der Absicherung durch Versicherungen hat der Anwalt oder die Anwältin (im Nachfolgenden Anwalt genannt) eine ganze Reihe von Versicherungssparten zu betrachten, um sich für seine Tätigkeit und Versorgung abzusichern.
In erster Linie ist die Haftpflichtversicherung zu betrachten.
Nachfolgend eine – nicht abschließende - Liste der Versicherungen, die im Regelfall zu prüfen sind:
Natürlich muss der Anwalt auch seinen Versorgungsbedarf bei Berufsunfähigkeit, Erkrankung und im Ruhestand prüfen – das gilt auch für die Absicherung von Krankheitskosten .
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