Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.  
 
Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.  
  
Hauptsächlich sind es [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeiten]], [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] und die [[Gesetzliche Rentenversicherung: Zurechnungszeiten|Zurechnungszeit]].  
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Hauptsächlich sind es [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeiten]], [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] und die Zurechnungszeit.  
  
 
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Version vom 18. August 2011, 12:17 Uhr

Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de