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Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten“ nach „Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Beitragszeiten sind die Monate, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt sind beziehungsweise als gezahlt gelten. Dazu rechnen zum Beispiel auch Kindererziehungszeiten.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de