Versicherungspflicht (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat private Krankenversicherung]</span> abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer [[Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)|gesetzlichen Krankenversicherung]] versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).
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Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat private Krankenversicherung]</span> abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich gesetzlichen Krankenversicherung]</span> versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 09:31 Uhr

Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind ab 1.1.2009 verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen, es sei denn, sie sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Anspruch auf Sozialleistungen (§ 193 Abs. 3 VVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...