Auslandsreise-Krankenversicherung (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Der gesetzliche Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Europäische Union, Norwegen, Liechtenstein. Zwischen der Schweiz, Türkei und Tunesien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Soweit die Theorie. In der Praxis müssen die niedergelassenen Ärzte den Auslandskrankenschein gar nicht akzeptieren.  
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Tarifart der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Privaten Krankenversicherung (PKV)]</span>. Sie wird für Versicherte der [[Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)|Gesetzlichen Krankenversicherung]] als [[Zusatversicherung für GKV-Versicherte|Zusatzversicherung]] angeboten, da sie bei Auslandsaufenthalten in vielen Ländern keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz genießen. Auch Versicherte in der PKV können sie abschließen, sofern sie nicht in einer [[Krankheitskostenvollversicherung|Vollversicherung]] bereits enthalten ist. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungskosten, Rücktransport oder Überführung Verstorbener.
 
 
Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sind die medizinischen Leistungen und der notwendige Rücktransport nach Deutschland versichert.
 
 
 
Die Prämie für eine Jahrespolice (bei bis zu 6 Wochen Reisedauer) liegt in aller Regel zwischen 7 und 20 EUR. Dabei spielen Alter, Geschlecht und das Eintrittsalter (bis zum tarifbedingten Höchsteintrittsalter) keine Rolle.
 
  
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Der Bedarf ergibt sich bei Versicherten in der GKV vor allen Dingen aus folgenden Gründen:
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* Transporte und Rettungsflüge aus dem Ausland werden nicht übernommen.
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* Schutzimpfungen bei privaten Urlaubsreisen werden nicht übernommen.
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* Kosten der ärztlichen Behandlung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen werde nicht übernommen.
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* Kosten der ärztlichen Behandlung in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen werde nur in der Höhe erstattet, wie sie auch im Inland übernommen worden wären. Im Ausland wird jedoch häufig Privatliquidation mit höheren Kosten gefordert.
  
  
 
'''Quellenhinweis:''':
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.smartcompagnie.de/ www.smartcompagnie.de] (''Stand des Originaltextes 2006'').
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
 
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
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[[Kategorie:Krankenversicherung, gesetzlich]]

Version vom 23. Juni 2011, 16:11 Uhr

Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie wird für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung als Zusatzversicherung angeboten, da sie bei Auslandsaufenthalten in vielen Ländern keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz genießen. Auch Versicherte in der PKV können sie abschließen, sofern sie nicht in einer Vollversicherung bereits enthalten ist. Übernommen werden ambulante und stationäre Behandlungskosten, Rücktransport oder Überführung Verstorbener.

Der Bedarf ergibt sich bei Versicherten in der GKV vor allen Dingen aus folgenden Gründen:


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...