Beihilfebemessungssatz (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt.
 
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt.
  
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Aktuelle Version vom 23. Juni 2011, 16:30 Uhr

Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt.


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Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...