Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Sozialversicherungswerte 2011“ nach „Sozialversicherungswerte“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland steigt von 55.800 € auf 57.600 €. Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland bleibt unverändert bei 66.000 € (wie im Jahre 2010).
BBG gesetzliche Krankenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung sinkt von 45.000 € auf 44.550 €.
Beitragssatz zur gesetzliche Krankenversicherung:
Der Bundestag hat am 12. November 2010 die Gesundheitsreform beschlossen. Mit dieser Reform steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% (inkl. Sonderbeitrag von 0,9%).
Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:
Mit Beschluss des Konjunkturpakets II wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 2,8% abgesenkt. Diese Absenkung läuft mit dem 31. Dezember 2010 aus. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungssatz ab 1. Januar 2011 wieder 3,0%.
Werte zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Das Durchschnittsbruttoentgelt sinkt von 32.003 € auf 30.268 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1429.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von maklercockpit.de