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− | Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen: | + | Die [[Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung)|Pflegebedürftigkeit]] wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen: |
* Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung. | * Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung. | ||
* Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung. | * Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung. | ||
* Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. | * Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung. | ||
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Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...