Ersatzzeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszahlung|Zahlung von Beiträgen]] gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Wartezeit|Wartezeit]] und der Rentenberechnung berücksichtigt.  
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Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der [[Beitragszahlung (Gesetzliche Rentenversicherung)|Zahlung von Beiträgen]] gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der [[Wartezeit (Gesetzliche Rentenversicherung)|Wartezeit]] und der Rentenberechnung berücksichtigt.  
 
 
==Weiterführende Links==
 
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 20. September 2011, 12:31 Uhr

Ersatzzeiten sind Zeiten ohne Beitragsleistung, weil der Versicherte - aus Gründen, die nicht in seiner Person lagen - an der Zahlung von Beiträgen gehindert war, zum Beispiel durch Kriegsgefangenschaft, NS-Verfolgung, Flucht und politische Haft in der DDR. Ersatzzeiten werden bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de