Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.  
 
Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.  
  
Hauptsächlich sind es [[Gesetzliche Rentenversicherung: Ersatzzeiten|Ersatzzeiten]], [[Gesetzliche Rentenversicherung: Anrechnungszeiten|Anrechnungszeiten]] und die  Zurechnungszeit.  
+
Hauptsächlich sind es [[Ersatzzeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Ersatzzeiten]], [[Anrechnungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Anrechnungszeiten]] und die  Zurechnungszeit.  
 
 
==Weiterführende Links==
 
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 20. September 2011, 12:48 Uhr

Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de