Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:
 
Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:
  
* Entgeltpunkte für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]],
+
* Entgeltpunkte für [[Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragszeiten]],
* Entgeltpunkte für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsfreie Zeiten|beitragsfreie Zeiten]] und Zuschläge für [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsgeminderte Zeiten|Beitragsgeminderte Zeiten]]
+
* Entgeltpunkte für [[Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|beitragsfreie Zeiten]] und Zuschläge für [[Beitragsgeminderte Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragsgeminderte Zeiten]]
 
* Zuschläge oder Abschläge für Entgeltpunkte aus einem Versorgungsausgleich sowie
 
* Zuschläge oder Abschläge für Entgeltpunkte aus einem Versorgungsausgleich sowie
 
* Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
 
* Zuschläge aus der Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
* Zuschläge für Beiträge aus versicherungsfreier [[Gesetzliche Rentenversicherung: Geringfügige Beschäftigung|geringfügiger Beschäftigung]].
+
* Zuschläge für Beiträge aus versicherungsfreier [[Geringfügige Beschäftigung (Gesetzliche Rentenversicherung)|geringfügiger Beschäftigung]].
  
Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem [[Gesetzliche Rentenversicherung: Zugangsfaktor|Zugangsfaktor]] zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.
+
Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem [[Zugangsfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)|Zugangsfaktor]] zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.
 
 
==Weiterführende Links==
 
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 20. September 2011, 14:11 Uhr

Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:

Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de