Vergleichsbewertung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Grundbewertung|Grundbewertung]] dadurch, dass nur vollwertige [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragszeiten|Beitragszeiten]] und reine [[Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigungszeiten|Berücksichtigungszeiten]] zugrunde gelegt werden. Also nur Monate, die nicht zusätzlich noch mit einer [[Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsfreie Zeiten|beitragsfreien Zeit]] zusammentreffen. Der Gesamtleistungswert ergibt sich, indem die Summe der Entgeltpunkte aus vollwertigen Beiträgen durch die Zahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird. Hierbei finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung keine Berücksichtigung. Der höhere Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung ist für alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten der maßgebliche Gesamtleistungswert.  
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Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der [[Grundbewertung (Gesetzliche Rentenversicherung)|Grundbewertung]] dadurch, dass nur vollwertige [[Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Beitragszeiten]] und reine [[Berücksichtigungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|Berücksichtigungszeiten]] zugrunde gelegt werden. Also nur Monate, die nicht zusätzlich noch mit einer [[Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)|beitragsfreien Zeit]] zusammentreffen. Der Gesamtleistungswert ergibt sich, indem die Summe der Entgeltpunkte aus vollwertigen Beiträgen durch die Zahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird. Hierbei finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung keine Berücksichtigung. Der höhere Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung ist für alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten der maßgebliche Gesamtleistungswert.  
 
 
==Weiterführende Links==
 
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 22. September 2011, 11:11 Uhr

Die Vergleichsbewertung unterscheidet sich von der Grundbewertung dadurch, dass nur vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt werden. Also nur Monate, die nicht zusätzlich noch mit einer beitragsfreien Zeit zusammentreffen. Der Gesamtleistungswert ergibt sich, indem die Summe der Entgeltpunkte aus vollwertigen Beiträgen durch die Zahl der belegungsfähigen Kalendermonate geteilt wird. Hierbei finden beitragsgeminderte Kalendermonate aus der Grundbewertung keine Berücksichtigung. Der höhere Wert aus Grund- oder Vergleichsbewertung ist für alle beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten der maßgebliche Gesamtleistungswert.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de