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* Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. | * Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. |
In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:
Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...