Funktion der Haftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Gleichzeitig ergibt sich hieraus, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche grundsätzlich nicht unter den Deckungsbereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung fallen.  
 
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Version vom 2. Mai 2007, 11:22 Uhr

Die Haftpflichtversicherung schützt also beide Parteien, den Schädiger wie den Geschädigten und verhindert so die Entstehung von Notfällen, die letzten Endes zu Lasten der Allgemeinheit gehen können. Hierin liegt die soziale Bedeutung der Haftpflichtversicherung.

Dieses Dreiecksverhältnis lässt sich folgendermaßen verdeutlichen:

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Abbildung 1: Dreieck Gleichzeitig ergibt sich hieraus, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche grundsätzlich nicht unter den Deckungsbereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung fallen.