Tierhaltung (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
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'''Wachhund für betriebliche Zwecke'''
 
'''Wachhund für betriebliche Zwecke'''
  
  Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs- oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus der Haltung von Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
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  Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die  
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gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs-
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Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen  
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Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist
  
 
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Version vom 16. Mai 2007, 11:42 Uhr

Wachhund für betriebliche Zwecke

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die 
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs-  
oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus der Haltung von 
Tieren für den versicherten Betrieb einschließlich der gesetzlichen 
Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist

Beispiel: