Mietsachschäden (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''an Gebäude und Räumlichkeiten (Brand, Wasser)'''
 
'''an Gebäude und Räumlichkeiten (Brand, Wasser)'''
  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und durch Abwasser.
+
  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
 +
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten  
 +
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an  
 +
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus  
 +
ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion, Leitungs-
 +
wasser und durch Abwasser.
  
 
''Beispiel:''
 
''Beispiel:''
Zeile 8: Zeile 13:
 
   
 
   
 
'''Mietsachschäden an Gebäude und Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen'''
 
'''Mietsachschäden an Gebäude und Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen'''
  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
+
  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
 +
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten  
 +
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an  
 +
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich  
 +
daraus ergebenden Vermögensschäden.
  
 
''Beispiele:''
 
''Beispiele:''

Version vom 18. Mai 2007, 10:55 Uhr

an Gebäude und Räumlichkeiten (Brand, Wasser)

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten 
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an 
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus 
ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion, Leitungs-
wasser und durch Abwasser.

Beispiel:


Mietsachschäden an Gebäude und Räumlichkeiten durch sonstige Ursachen

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche
Haftpflicht wegen Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten 
(nicht geleasten) Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an 
Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich 
daraus ergebenden Vermögensschäden.

Beispiele: