Versicherungsfall = Rückruf: Unterschied zwischen den Versionen

 
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  - zuständiger Behörden oder
 
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  an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder sonstige Werkstätten,  die  Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf die angegebenen Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen, soweit auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur Vermeidung von Personenschäden eine Warnung ausreichend ist.
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  an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder  
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sonstige Werkstätten,  die  Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf  
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die angegebenen Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel  
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beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu  
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lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren  
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Erzeugnissen, soweit auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur  
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Vermeidung von Personenschäden eine Warnung ausreichend ist.
  
  
  
 
[[Kategorie: Rückrufkosten-Vers]]
 
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Version vom 18. Mai 2007, 11:01 Uhr

Der Versicherungsfall ist der Rückruf von Erzeugnissen/Produkten. Der Rückruf wird wie folgt definiert:

Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung
- des Versicherungsnehmers,
- zuständiger Behörden oder
- sonstiger Dritter
an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder 
sonstige Werkstätten,   die  Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf 
die angegebenen Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel 
beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu 
lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren 
Erzeugnissen, soweit auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur 
Vermeidung von Personenschäden eine Warnung ausreichend ist.