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Der Versicherungsfall ist der Rückruf von Erzeugnissen/Produkten. Der Rückruf wird wie folgt definiert:
Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung - des Versicherungsnehmers, - zuständiger Behörden oder - sonstiger Dritter an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder sonstige Werkstätten, die Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf die angegebenen Mängel prüfen und die ggf. festgestellten Mängel beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen, soweit auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen zur Vermeidung von Personenschäden eine Warnung ausreichend ist.