Mietsachschäden Geschäftsreisen (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
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  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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  Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche  
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Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und  
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Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle  
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sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
  
 
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Version vom 18. Mai 2007, 14:54 Uhr

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche 
Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und 
Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle 
sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Beispiele: