Standardtarif (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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[[Kategorie: PKV]]
 
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Version vom 1. Juni 2007, 22:43 Uhr

Die Prämien in der privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung am Einkommen des Versicherten. Vielmehr sind die Prämien ein direktes Spiegelbild persönlicher Risikomerkmale und des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Im Klartext: Junge gesunde Menschen ohne Vorerkrankung sind in der Prämienkalkulation günstiger als „ältere“ mit vielleicht bereits bestehenden Erkrankungen.

Mit steigendem Alter steigt der Bedarf an medizinischer Versorgung zunehmend an. Ältere sind einfach öfter beim Arzt, ihr Bedarf an Arzneimittel ist dabei oftmals um ein Vielfaches höher als bei jungen Menschen.

In der Konsequenz könnte dies massive Beitragssteigerungen im Alter des Versicherten mit sich bringen. Nicht im Sinne des Kunden – richtig? Exakt - und zur Kostendämpfung im Alter wird hierzu in der privaten Krankenversicherung der erhöhte Kostenaufwand aus der individuellen Altersrückstellung finanziert (siehe Abb. Altersrückstellung).

Die Bildung der Altersrückstellungen ist vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung Deutschlands enorm wichtig. So sorgt jeder Versicherter für sich selbst vor.

Als zusätzliche Altersversorgungsmaßnahme wird seit dem 01.01.2000 ein Prämienzuschlag von zur Zeit 10% im Neugeschäft erhoben. Dieser wird vom 21. bis zum 60. Lebensjahr angespart. Ziel ist mit dem angesparten Kapital den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr damit „einzufrieren“.

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif aller PKV-Unternehmen. Dabei ist die Versicherungsprämie maximiert auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV, wobei die Altersrückstellungen beim Wechsel in den Standardtarif voll angerechnet werden.

Ehepaare / Lebenspartner, die beide im Standardtarif versichert sind und deren Gesamteinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlen zusammen das 1,5fache des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags.

Dieser Tarif richtet sich vor allem an Versicherte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Versicherungsschutz benötigen. Der Standardtarif ist dabei für gesetzlich bestimmte Personengruppen geöffnet und kann nicht mit Zusatzversicherungen kombiniert werden.

Zu den betreffenden Personengruppen gehören:

Abbildung 23: Leistungsübersicht des Standardtarifes

Leistung Kosten- erstattung Anmerkung
Ambulante ärztliche Behandlung 100% Arzt kann max. das 1,7fache der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.
Psychotherapie Max. 25 Sitzungen p.a.
Rettungsfahrten 90% Zuzahlungen zwischen 5 bis 20 EUR
Häusliche Behandlungs-pflege 90% Bis max. GKV Höchsterstattungsbetrag. Zuzahlungen werden für max. 28 Tage p.a. fällig. Für Minderjährige entfallen die Zuzahlungen.
Arznei- / Verbandmittel 80% Selbstbeteiligung p.a.: max. 306 EUR. Darüber hinaus werden alle Kosten erstattet. Kosten darüber zu 100%. Hilfsmittelverzeichnis verrät die Zuschussfähigkeit. Für Hörgeräte und Krankenfahrstühle greifen Höchsterstattungsbeträge.
Heilmittel 80%
Hilfsmittel 80%
Zahnarzt 65% Zahnarzt kann max. das 1,7fache der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen.
Kieferorthopädie 80%
Krankenhaus 100% der Regelleistung