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− | Der Versicherungsschutz wird insoweit - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB - auf die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen dieser Sachen ausgedehnt. | + | Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder |
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Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die wegen des Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder Beförderung dieser Medien vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten oder montierten Rohrleitungen bzw. Behältnisse fehlerhaft sind bzw. vom Versicherungsnehmer fehlerhaft montiert, installiert oder gewartet worden sind. Der Versicherungsschutz wird insoweit - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB - auf die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen dieser Sachen ausgedehnt.
Beispiele: