Pe (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
− | [[Kategorie: | + | [[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]] |
werden in § 1 Abs. 2 ProdHG normiert und gelten jeweils für den Fall, dass
§ 1 Abs. 3 ProdHG gibt darüber hinaus für den Zulieferer zwei weitere Möglichkeiten des Haftungsausschlusses. Zum einen haftet er nicht, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Endprodukts bedingt ist; zum anderen auch nicht, wenn er auf Anleitungen des Herstellers beruht.