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Mit der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Eintritt ganz bestimmter Ereignisse die BU-Rentenleistung im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen des Versicherungsunternehmens zu erhöhen. Dabei ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich.
Typische Ereignisse sind zum Beispiel:
Üblicherweise ist die Nachversicherungsgarantie zeitlich bis zu einem bestimmten Alter befristet (oft das 45. Lebensjahr). Die Erhöhungssummen der monatlichen BU-Rente, kann je nach BU-Anbieter schwanken.