Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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In diesem Wert spiegelt sich die individuelle Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Den Entgeltpunkt „1“ erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (2006: 29.304 EUR = 1 persönlicher Entgeltpunkt).
 
In diesem Wert spiegelt sich die individuelle Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Den Entgeltpunkt „1“ erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (2006: 29.304 EUR = 1 persönlicher Entgeltpunkt).
[[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung]]
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[[Kategorie: Personenversicherung]]
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[[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]]

Version vom 4. September 2007, 17:47 Uhr

In diesem Wert spiegelt sich die individuelle Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung des Versicherten während seines gesamten Berufslebens wider. Den Entgeltpunkt „1“ erwirbt der Versicherte, wenn sein Bruttojahresarbeitsentgelt in einem Kalenderjahr exakt dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten entspricht (2006: 29.304 EUR = 1 persönlicher Entgeltpunkt).