Pe (Diskussion | Beiträge) |
Pe (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
In solchen Fällen kann dem Versicherten zum Beispiel ein Vielfaches der vereinbarten garantierten BU-Monatsrente einmalig als Wiedereingliederungshilfe ausgezahlt werden. Dabei ist die Summe oft maximiert (z.B. MetallRente BU: 12.000 EUR). | In solchen Fällen kann dem Versicherten zum Beispiel ein Vielfaches der vereinbarten garantierten BU-Monatsrente einmalig als Wiedereingliederungshilfe ausgezahlt werden. Dabei ist die Summe oft maximiert (z.B. MetallRente BU: 12.000 EUR). | ||
− | + | [[Kategorie:Berufsunfähigkeitsversicherung]] | |
− | |||
− | |||
− | [[Kategorie: Berufsunfähigkeitsversicherung | ||
− |
Unter der Wiedereingliederungshilfe ist quasi ein Kunden-Bonus zu verstehen: soweit der Versicherte sich freiwillig neu berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat und wieder einen vergleichbaren Beruf ausübt, endet die BU-Leistungspflicht der Versicherung(konkrete Verweisung).
In solchen Fällen kann dem Versicherten zum Beispiel ein Vielfaches der vereinbarten garantierten BU-Monatsrente einmalig als Wiedereingliederungshilfe ausgezahlt werden. Dabei ist die Summe oft maximiert (z.B. MetallRente BU: 12.000 EUR).