Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren: Unterschied zwischen den Versionen

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==Die Glasversicherung==
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'''Die Glasversicherung'''
  
Man kann sich lange darüber streiten, ob es sinnvoll ist, eine Glasbruchversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Betrieb mit vielen kleinen Außen- und Innenscheiben ausgestattet ist - sicherlich nicht. Anders sieht es aus, wenn große Schaufensterscheiben vorhanden sind, die enorm viel Geld kosten.
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Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
 
 
Stellen Sie eine Kosten-Nutzen-Rechnung an und lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns ein Angebot unterbreiten. Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
 
  
  
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===Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? ===
 
===Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? ===
 
 
Geben Sie jeweils die Nettopreise an.
 
Geben Sie jeweils die Nettopreise an.
 
  
 
==Die Pauschaldeklaration==
 
==Die Pauschaldeklaration==
 
Neben den bereits erwähnten Gegenständen ersetzen die Versicherer weitere Kosten, die in der so genannten Pauschaldeklaration zusammengefasst sind.
 
 
Dort sind Positionen erfasst, die für Ihren Betrieb in einem Schadenfall von Bedeutung sind, wie beispielsweise die Entschädigung von Aufräumungskosten, die Versicherung von Bargeld oder die Kosten für die Wiederherstellung von Akten, Plänen und Geschäftsbüchern.
 
 
Diese und weitere Positionen sind summenmäßig oft begrenzt und die Entschädigung kann im Schadenfall in der obligatorisch versicherten Höhe nicht ausreichen. Anpassungen an die individuelle Risikosituation sind aber möglich, Sie sollten diese Thematik unbedingt mit uns besprechen.
 
 
  
 
==Woran müssen Sie außerdem noch denken?==
 
==Woran müssen Sie außerdem noch denken?==
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* Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, dass für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 511 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben. Wenn Sie betriebsbedingt mehr Bargeld lagern müssen, schaffen Sie sich einen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg an.
 
* Lassen Sie außerhalb der Geschäftszeiten die Registrierkassen geöffnet, und verschließen Sie Bargeld in einem Schreibtisch oder Schrank. Denken Sie daran, dass für Bargeld in einem verschlossenen Schreibtisch (bzw. einem verschlossenen Behältnis, das gegen die Wegnahme selbst gesichert ist) nur begrenzt Versicherungsschutz besteht (oftmals lediglich bis 511 €). Daher ist das Geld am sichersten auf der Bank aufgehoben. Wenn Sie betriebsbedingt mehr Bargeld lagern müssen, schaffen Sie sich einen Tresor mit einem Mindestgewicht von 300 kg an.
  
* Nennen Sie uns bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
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* Nennen Sie bei Abschluss der Versicherung alle von Ihnen genutzten Räume, also auch z.B. Kellerräume.
  
 
* Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.
 
* Achten Sie auf ausreichende Einbruchdiebstahlsicherungen. Betätigen Sie unbedingt alle vorhandenen und mit dem Versicherer vereinbarten Sicherungen, da ansonsten der Versicherungsschutz gefährdet ist.

Version vom 27. September 2007, 18:54 Uhr

Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.

Muss ich alles versichern?

Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:

Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existenzzerstörendes Risiko vorliegt)?

Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall ”weh tut” und das Risiko existenzbedrohend ist)?

Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen, weil ich es auch selbst tragen kann)?

Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:


Die Feuerversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.


Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch-Diebstahl-Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.


Die Leitungswasserversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.


Die Sturmversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.


Die Elementarschadenversicherung

Mss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.


Die Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.


Die Versicherungssumme

Welche Gegenstände sind zu versichern?

Zu versichern ist im Regelfall alles, was sich in den Betriebsräumen befindet, also die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und die Waren. Denken Sie auch daran, den Wert des fremden Eigentums mit in die Versicherung einzuschließen, es sei denn, Sie vereinbaren mit dem Eigentümer eine andere Regelung. Bitte informieren Sie uns in dem Fall, da in den Versicherungsverträgen fremdes Eigentum oft obligatorisch mitversichert ist.

Angenommen, Sie haben Gebäudeeinbauten, wie Wände, Decken, Heizung etc. auf Ihre Kosten eingebaut und tragen gleichzeitig die Gefahr dafür: schließen Sie diese Werte in Ihren Inhaltsvertrag mit ein. Möglicherweise wird es aber für Sie billiger, wenn Sie den Gebäudeeigentümer bitten, diese Einbauten in seinen Gebäudeversicherungsvertrag mit einzubeziehen.

Wie vermeiden Sie eine Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens ersetzt, weil Sie nicht alle Einrichtungsgegenstände und Waren bei der Bemessung der Versicherungssumme berücksichtigt haben. Dieses ist äußerst ärgerlich, da der Verlust in keinem Verhältnis zur Prämienersparnis steht. Daher unser Tip: Erfassen Sie bei der Summenermittlung jeden Gegenstand.

Setzen Sie für die technische und kaufmännische Einrichtung den Neuwert an. Das ist der Wert, den Sie aufwenden müssen, um einen Gegenstand nach einem Brand wieder neu zu kaufen. Im Regelfall ersetzen die Versicherer den Neuwert. Nur wenn die Gegenstände sehr alt oder nicht mehr in Gebrauch sind, kommt ggf. eine Zeitwertentschädigung in Betracht.

Veranschlagen Sie bei der Bemessung des Warenwertes den Wiederbeschaffungs- bzw. den Wiederherstellungspreis.

Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

Geben Sie jeweils die Nettopreise an.

Die Pauschaldeklaration

Woran müssen Sie außerdem noch denken?