Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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In Abgrenzung zu den Arbeitnehmern können Selbständige frei wählen zwischen:
 
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Version vom 27. September 2007, 19:04 Uhr

Ein Krankentagegeld wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder eines Unfalls einen Verdienst- oder ein Einkommensausfall hat.

Daher kann diese Zusatzversicherung auch nur von Menschen abgeschlossen werden, die zu Erwerbszeiten ein entsprechendes Arbeitseinkommen erzielen. Die Höhe ist auf den maximalen Einkommensausfall maximiert.

Im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach wird das gesetzliche Krankentagegeld ausbezahlt. Diese darf maximal 70% vom Brutto und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens betragen. Im Schnitt liegt es bei rund 60% des Bruttoeinkommens.

Achtung: Bei Menschen mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das ausbezahlte Krankentagegeld im Verhältnis noch niedriger!

Jeder Krankengeldempfänger muss auf dieses Ersatzeinkommen Sozialversicherungsprämien leisten. Die Versorgungslücke wird dadurch zusätzlich größer, wie das Schaubild verdeutlicht:

Abbildung 20: Krankentagegeld-Berechnung in unterschiedlichen Einkommensgrößen

KRANKENTAGEGELD-BERECHNUNG (schematisch)
Brutto mtl. 1.500 3.000 5.000
LSt., KSt., Soli 143,2 637,8 1.494,6
Sozialabgaben
GRV (19,5%) 146,3 292,5 487,5
ALV (6,5%) 48,8 97,5 162,5
KV (13,3%) 99,8 199,5 332,5
PV (1,7%) 12,8 25,5 42,5
Netto mtl. 1.049 1.747 2.480
70% des Brutto 1.050 2.100 3.500
90% des Netto 944 1.572 2.232
 
Krankengeld 944 1.572 2.232
./.. Sozialabgaben ohne KV 130,8 217,8 309,2
Krankengeld netto mtl. 814 1.355 1.923
Versorgungslücke mtl. 236 392 557
Alle Angaben in EUR. Sozialabgaben hälftig in der AN-Betrachtung. LSt.-Kl. 1/0, Hessen.


Es bleibt festzuhalten: Je höher das Einkommen, desto größer die Versorgungslücke. Diese Lücke ist um so größer, als das Einkommen des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem gesetzlichen Tagegeld allerdings nicht mehr als der monatliche Nettoverdienst zzgl. der Sozialabgaben für die Rentenversicherung ausmachen. Dabei darf der Beginn der Auszahlung von dem des gesetzlichen Krankentagegelds durchaus abweichen. Während des Lohnfortzahlungszeitraums ist eine Auszahlung des Krankentagegelds nicht möglich.

In Abgrenzung zu den Arbeitnehmern können Selbständige frei wählen zwischen:

1. privater Krankentagegeldversicherung

2. keiner Versicherung

3. gesetzlichem Krankengeld