Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung zur Privaten Rentenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die '''Laufzeit''' der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.  
 
Die '''Laufzeit''' der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.  
  
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte. (www.klipp-und-klar.deStand September 2007
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Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 09.2007'').
  
  
 
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Version vom 2. Oktober 2007, 15:41 Uhr

Eine private Rentenversicherung kann problemlos mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kombiniert werden. Diese Zusatzversicherung garantiert dem Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit mindestens die Beitragsfreistellung seiner privaten Rentenversicherung. Er muss sich im Falle der Berufsunfähigkeit also nicht auch noch Gedanken um seine Altersvorsorge machen.

Zusätzlich zur Beitragsbefreiung ist die Vereinbarung einer Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal für die Dauer der Vertragslaufzeit, möglich. Die Berufsunfähigkeitsrente soll sicherstellen, dass der persönliche Lebensstandard weitestgehend erhalten bleibt.

Die Laufzeit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zwar von der Laufzeit der Hauptversicherung abweichen, in der Regel wird jedoch keine kürzere Laufzeit vereinbart.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).