Kleines Lexikon zur Kfz Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Annahmezwang
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Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung.  
 
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Schäden mit geringer Schadenhöhe.
 
Schäden mit geringer Schadenhöhe.
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Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
 
Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.
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Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.
 
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Fahrzeughalter
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Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
 
Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.
Grüne Karte
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Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland.
 
Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland.
Haftpflicht
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Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.
 
Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.
Haftpflichtversicherung
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Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.
 
Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.
Kaskoversicherung
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Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen.
 
Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen.
Klauseln
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'''Klauseln'''
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Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag.
 
Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag.
Kraftfahrzeugversicherung
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Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief.
 
Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief.
Mallorca-Police
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'''Mallorca-Police'''
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Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus.
 
Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus.
Mopedversicherung
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'''Mopedversicherung'''
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Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
 
Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
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Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen.
 
Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen.
Obliegenheiten
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Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer.
 
Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer.
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Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden.
 
Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden.
Prämie
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Ausdruck für Versicherungsbeiträge.
 
Ausdruck für Versicherungsbeiträge.
Schaden
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Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst.
 
Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst.
Schadenfreiheitsrabatt
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Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.
 
Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.
Schadenersatz
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ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.
 
ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.
Schmerzensgeld
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Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen.
 
Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen.
Selbstbeteiligung
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Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
 
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
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Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.
 
Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.
Tarifzonen
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Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung.
 
Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung.
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Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile.
 
Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile.
Totalschaden
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Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.
 
Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.
Typentarif
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'''Typentarif'''
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Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps.
 
Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps.
Typklassenverzeichnis
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'''Typklassenverzeichnis'''
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Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen.
 
Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen.
Versicherungsantrag
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Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.
 
Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.
Versicherungsdauer
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Zeitdauer, während der ein Versicherungsvertrag besteht.
 
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Versicherungsfall
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Schadenfall.
 
Schadenfall.
Versicherungsort
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Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.
 
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.
Versicherungspflicht
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Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.
 
Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.
Versicherungsschein
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Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag.
 
Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag.
Versicherungssumme
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Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung.
 
Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung.
Versicherungssteuer
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Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen.
 
Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen.
Vertragsstrafe
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'''Vertragsstrafe'''
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Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.
 
Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.
Vorläufige Deckungszusage
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'''Vorläufige Deckungszusage'''
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Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.
 
Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.
Wiederbeschaffungswert
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'''Wiederbeschaffungswert'''
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Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
 
Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.
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====Quellenhinweis:====
 
====Quellenhinweis:====
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de] (''Stand des Originaltextes 10.2007'').
  
 
[[Kategorie:Kfz-Versicherung]]
 
[[Kategorie:Kfz-Versicherung]]

Version vom 4. Oktober 2007, 20:05 Uhr

Annahmezwang

Verpflichtung des Versicherers, Versicherungsanträge anzunehmen, etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung.


Bagatellschäden

Schäden mit geringer Schadenhöhe.


Beamtentarif Bezeichnung für einen Sondernachlass für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.


Deckungszusage

Gewährung von Versicherungsschutz.


Doppelkarte

Bestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.


Fahrzeughalter

Derjenige, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht und die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.


Grüne Karte

Versicherungsbescheinigung für Fahrten ins Ausland.


Haftpflicht

Verpflichtung gegenüber einem geschädigten Dritten für den durch eigenes Verhalten entstandenen Schaden einzustehen.


Haftpflichtversicherung

Schadenversicherung, die berechtigte Schadenersatzleistungen übernimmt und unberechtigte abweist.


Kaskoversicherung

Verschiedene Versicherungsformen für Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeuge. Bei Kraftfahrzeugen werden Schäden am eigenen Fahrzeug durch Beschädigung oder Verlust z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung übernommen.


Klauseln

Besondere Vereinbarungen in einem Versicherungsvertrag.


Kraftfahrzeugversicherung

Umfasst die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung sowie den Autoschutzbrief.


Mallorca-Police

Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietwagen im Ausland. Werden in einem Schadensfall Ansprüche gestellt, die über die (Mindest-)Versicherungssummen des Urlaubslandes hinausgehen, gleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die darüber hinausgehenden Ansprüche bis zur hierfür vereinbarten Summe innerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs aus.


Mopedversicherung

Versicherungspflicht für Mopeds, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.


Nutzungsausfall

Verkehrsopfer haben gegen Unfallschuldige Anspruch auf Entschädigung während der Reparaturdauer eines beschädigten Kraftfahrzeugs oder während der Lieferzeit eines Neufahrzeugs. Diese Entschädigung kann aus der Kostenübernahme für einen Mietwagen oder aus einer entsprechenden Geldleistung, dem Nutzungsausfall, bestehen.


Obliegenheiten

Verhaltensnormen für Versicherungsnehmer.


Ombudsmann

Unabhängige Schiedsstelle für Beschwerden von Versicherungskunden.


Prämie

Ausdruck für Versicherungsbeiträge.


Schaden

Ereignis, das die Vermögenslage des Versicherten verschlechtert und - wenn es versichert ist - die Versicherungsleistung auslöst.


Schadenfreiheitsrabatt

Preisnachlass, den schadenfreie Autofahrer erhalten.


Schadenersatz

ist nach gesetzlichen Haftpflichtregelungen immer zu leisten, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat.


Schmerzensgeld

Geldentschädigung für erlittene körperliche Verletzungen.


Selbstbeteiligung

Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Kunde im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.


Tarif

Bezeichnung für die verschiedenen Preisstaffeln der Versicherungsprodukte einer Versicherungsgesellschaft.


Tarifzonen

Regional unterschiedliche Gefahrenzonen einzelner Versicherungsarten, etwa bei der Sturm- oder Kraftfahrzeugversicherung.


Teileliste

Liste der in der Kaskoversicherung mitversicherten Autoteile.


Totalschaden

Schwerwiegender Sachschaden, der nicht durch Reparatur behoben wird. Aufgrund der zu erwartenden Reparaturkosten ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Im Falle eines Totalschadens wird der Schaden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines verbleibenden Restwertes abgerechnet.


Typentarif

Begriff der Kfz-Versicherung. Beim Typentarif richtet sich der Beitrag nach dem Schadenverlauf des jeweiligen Autotyps.


Typklassenverzeichnis

Verzeichnis aller PKW und deren verschiedenen Typklassen.


Versicherungsantrag

Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages.


Versicherungsdauer

Zeitdauer, während der ein Versicherungsvertrag besteht.


Versicherungsfall

Schadenfall.


Versicherungsort

Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes.


Versicherungspflicht

Zwang zum Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Autohaftpflichtversicherung ist eine solche Pflichtversicherung.


Versicherungsschein

Police, Urkunde über den Versicherungsvertrag.


Versicherungssumme

Der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag der Leistung.


Versicherungssteuer

Steuer auf den Geldumsatz bei Versicherungsverhältnissen.


Vertragsstrafe

Strafe, die ein Versicherungskunde zahlen muss, wenn er sich Preisnachlässe unrechtmäßig erschlichen hat. Zum Beispiel einen Rabatt für das Parken in der Garage, wenn gar keine Garage vorhanden ist.


Vorläufige Deckungszusage

Gewährung von Versicherungsschutz im Rahmen eines vorläufigen Vertrages.


Wiederbeschaffungswert

Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).