Veranstalterhaftpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die Veranstalterhaftpflicht befriedigt und wehrt Ansprüche an den Veranstalter ab.
 
Die Veranstalterhaftpflicht befriedigt und wehrt Ansprüche an den Veranstalter ab.
  
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In der Haftung wird zu meist unterschieden ob Speisen und / oder Getränke angeboten werden und / oder ob es sich um eine Tanzveranstaltung handelt.
  
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Die Berechnung erfolgt meist nach erwarteten Besuchern.
  
 
===Quellenhinweis===
 
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Version vom 24. Oktober 2007, 16:52 Uhr


Die Veranstalterhaftpflicht befriedigt und wehrt Ansprüche an den Veranstalter ab.

In der Haftung wird zu meist unterschieden ob Speisen und / oder Getränke angeboten werden und / oder ob es sich um eine Tanzveranstaltung handelt.

Die Berechnung erfolgt meist nach erwarteten Besuchern.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Florian Schulz.