Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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* Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
 
* Arbeitnehmer mit einem Verdienst oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  
* Selbständige (ohne Künstler, Landwirte), Freiberufler, Beamte, Richter, Soldaten
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* Selbstständige (ohne Künstler, Landwirte), Freiberufler, Beamte, Richter, Soldaten
  
 
* Beihilfeberechtigte des öffentlichen Dienstes
 
* Beihilfeberechtigte des öffentlichen Dienstes
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'''''NOCH KORREKT?????'''''
 
'''''NOCH KORREKT?????'''''
  
Umgekehrt gibt es die Möglichkeit, dass ein einst versicherungsfreier Versicherter – durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder in die Versicherungspflicht der GKV hineinrutscht. In diesem besonderen Fall kann der Versicherte sich von der Versicherungspflicht in der GKV, innerhalb drei Monate,  auf Antrag befreien lassen.  
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Umgekehrt gibt es die Möglichkeit, dass ein einst versicherungsfreier Versicherter – durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder in die Versicherungspflicht der GKV hineinrutscht. In diesem besonderen Fall kann der Versicherte sich von der Versicherungspflicht in der GKV, innerhalb von drei Monaten,  auf Antrag befreien lassen.  
  
 
   
 
   

Version vom 1. November 2007, 14:38 Uhr

Nicht jeder ist in der GKV versicherungspflichtig. Folgende Personengruppen sind versicherungsfrei in der GKV:

Für Arbeitnehmer, welche im Laufe des Jahres durch Lohnerhöhungen plötzlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, tritt die Versicherungsfreiheit „nachträglich“ ein. Dabei kann der Versicherte innerhalb von 14 Tagen – nach Information seiner Krankenkasse – aus der GKV austreten und einen privaten Krankenversicherungsvertrag wählen. Dabei ist es dem Versicherten möglich, eine rückwirkende Kündigung zum 01.01. des laufenden Kalenderjahres auszusprechen.


BEFREIUNG VON DER VERSICHERUNGSPFLICHT GKV

NOCH KORREKT?????

Umgekehrt gibt es die Möglichkeit, dass ein einst versicherungsfreier Versicherter – durch die Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze – wieder in die Versicherungspflicht der GKV hineinrutscht. In diesem besonderen Fall kann der Versicherte sich von der Versicherungspflicht in der GKV, innerhalb von drei Monaten, auf Antrag befreien lassen.


ZURÜCK IN DIE GKV

Ein privat Versicherter möchte zurück in da System der GKV. Geht das? Ein klares „Jein“. Ein Zurück in die GKV ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich:

Ausnahme: Versicherte 55 Jahre und älter, wenn sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht in der GKV versichert und nicht versicherungspflichtig waren.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).