Rückdeckungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die Rückdeckungsversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Durchführungswege Pensionszusage und rückgedeckte Unterstützungskasse gewählt werden.
  
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'''Rückdeckung von Pensionszusagen'''
  
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Bei einer Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) verpflichtet sich ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern u.U. auch nur einem einzelnen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgungsleistungen zu zahlen. Zugesagt werden können Renten oder einmalige Kapitalzahlungen für den Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Lebensgefährten), für den Fall einer Invalidität oder bei Erreichen der Altersgrenze.
  
===Quellenhinweis===
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Diese Versorgungsverpflichtung muss nach Erfüllung der Versorgungsvoraussetzungen (Tod, Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze) direkt vom Unternehmen an die Versorgungsempfänger ausgezahlt werden. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, kann das Unternehmen eine (oder auch mehrere) Rückdeckungsversicherungen abschließen. Dabei ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, Beitragszahler und
Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben.
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Bezugsberechtigter.
  
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Der zu versorgende Versorgungsanwärter ist "versicherte Person".
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Der wesentliche formale Unterschied zur Direktversicherung besteht im Bezugsrecht. Bei der Rückdeckungsversicherung werden die Leistungen an das Unternehmen ausgezahlt, das davon seine Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsanwärtern erfüllt. Bei der Direktversicherung hingegen werden die Versorgungsleistungen direkt von der Versicherung an die Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer oder Hinterbliebene) ausgezahlt. (Daher kommt auch der Name Direktversicherung.)
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Die Rückdeckungsversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Durchführungswege Pensionszusage und rückgedeckte Unterstützungskasse gewählt werden.
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Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse tritt die U-Kasse an die Stelle des Unternehmens. Eine Firma tritt einer U-Kasse als Trägerunternehmen bei, um die betriebliche Altersversorgung über diese U-Kasse abzuwickeln. Grundsätzlich muss das Unternehmen die U-Kasse mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit diese die Versorgungsleistungen zahlen kann. Das geschieht auch ganz direkt beim Modell der pauschal-dotierten U-Kasse.  
  
Rückdeckung von Pensionszusagen
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Bei der rückgedeckten U-Kasse schließt diese als Versicherungsnehmerin eine Rückdeckungsversicherung ab. Sie wird Beitragszahlerin und ist auch die Bezugsberechtigte, an die die Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Da die U-Kasse über keine eigenen Mittel zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verfügt, erhält sie von dem Trägerunternehmen die Versicherungsbeiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr überwiesen. Die rückgedeckte U-Kasse ist eigentlich nur eine Verwaltungseinheit, die die Altersversorgung abwickelt.
Bei einer Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) verpflichtet sich ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern u.U. auch nur einem einzelnen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgungsleistungen zu zahlen. Zugesagt werden können Renten oder einmalige Kapitalzahlungen
 
für den Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Lebensgefährten),
 
für den Fall einer Invalidität oder
 
bei Erreichen der Altersgrenze,
 
  
Diese Versorgungsverpflichtung muss nach Erfüllung der Versorgungsvoraussetzungen (Tod, Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze) direkt vom Unternehmen an die Versorgungsempfänger ausgezahlt werden.
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Bei der Rückdeckung unterscheidet man zwischen einer partiellen, einer vollen und einer kongruenten Rückdeckung. Bei der partiellen (teilweisen) Rückdeckung werden entweder nur bestimmte Risiken (Tod  und/oder Invalidität) durch eine Risikoversicherung für den Todesfall und für den Fall der Berufsunfähigkeit rückversichert. Man spricht aber auch von einer partiellen Rückdeckung, wenn zwar alle zugesagten Leistungsarten, aber dann nur zum Teil rückgedeckt werden.
 
 
Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, kann das Unternehmen eine (oder auch mehrere) Rückdeckungsversicherungen abschließen. Dabei ist das Unternehmen
 
Versicherungsnehmer,
 
Beitragszahler und
 
Bezugsberechtigter.
 
Der zu versorgende Versorgungsanwärter ist "versicherte Person".
 
Der wesentliche formale Unterschied zur Direktversicherung besteht im Bezugsrecht. Bei der Rückdeckungsversicherung werden die Leistungen an das Unternehmen ausgezahlt, das davon seine Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsanwärtern erfüllt. Bei der Direktversicherung hingegen werden die Versorgungsleistungen direkt von der Versicherung an die Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer oder Hinterbliebene) ausgezahlt. (Daher kommt auch der Name Direktversicherung.)
 
Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse tritt die U-Kasse an die Stelle des Unternehmens. Eine Firma tritt einer U-Kasse als Trägerunternehmen bei, um die betriebliche Altersversorgung über diese U-Kasse abzuwickeln. Grundsätzlich muss das Unternehmen die U-Kasse mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit diese die Versorgungsleistungen zahlen kann. Das geschieht auch ganz direkt beim Modell der pauschal-dotierten U-Kasse. Bei der rückgedeckten U-Kasse schließt diese als Versicherungsnehmerin eine Rückdeckungsversicherung ab. Sie wird Beitragszahlerin und ist auch die Bezugsberechtigte, an die die Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Da die U-Kasse über keine eigenen Mittel zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verfügt, erhält sie von dem Trägerunternehmen die Versicherungsbeiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr überwiesen. Die rückgedeckte U-Kasse ist eigentlich nur eine Verwaltungseinheit, die die Altersversorgung abwickelt.
 
  
Bei der Rückdeckung unterscheidet man zwischen einer partiellen, einer vollen und einer kongruenten Rückdeckung.
 
Bei der partiellen (teilweisen) Rückdeckung werden entweder nur bestimmte Risiken (Tod  und/oder Invalidität) durch eine Risikoversicherung für den Todesfall und für den Fall der Berufsunfähigkeit rückversichert. Man spricht aber auch von einer partiellen Rückdeckung, wenn zwar alle zugesagten Leistungsarten, aber dann nur zum Teil rückgedeckt werden.
 
 
Beispiel:
 
Beispiel:
 
Ein Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern eine Alters- und Invalidenrente von 1.000 EUR mit 60% Witwen-/Witwerrente zu. Er schließt aber nur eine Versicherung über 500 EUR Alters- und Invalidenrente und über 300 EUR Hinterbliebenenrente ab. Auch das ist eine partielle Rückdeckung.
 
Ein Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern eine Alters- und Invalidenrente von 1.000 EUR mit 60% Witwen-/Witwerrente zu. Er schließt aber nur eine Versicherung über 500 EUR Alters- und Invalidenrente und über 300 EUR Hinterbliebenenrente ab. Auch das ist eine partielle Rückdeckung.
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Bei einer vollen Rückdeckungsversicherung werden Kapitalbeträge versichert, obwohl Renten zugesagt wurden. Allerdings werden die Kapitalleistungen so bemessen, dass davon die Rentenverpflichtungen voll bezahlt werden können.
 
Bei einer vollen Rückdeckungsversicherung werden Kapitalbeträge versichert, obwohl Renten zugesagt wurden. Allerdings werden die Kapitalleistungen so bemessen, dass davon die Rentenverpflichtungen voll bezahlt werden können.
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Von einer kongruenten Rückdeckungsversicherung spricht man immer dann, wenn die zugesagten Versorgungsleistungen deckungsgleich rückversichert wurde. Im obigen Beispiel würde das bedeuten, dass die Firma eine Versicherung über 1.000 EUR monatliche Alters- und Invalidenrente und über 600 EUR Monatsrente abschließt. Kongruent heißt also in jedem Fall, dass eine Kapitalzusage durch eine Kapitalvericherung und eine Rentenzusage durch eine Rentenversicherung rückgedeckt wird.
 
Von einer kongruenten Rückdeckungsversicherung spricht man immer dann, wenn die zugesagten Versorgungsleistungen deckungsgleich rückversichert wurde. Im obigen Beispiel würde das bedeuten, dass die Firma eine Versicherung über 1.000 EUR monatliche Alters- und Invalidenrente und über 600 EUR Monatsrente abschließt. Kongruent heißt also in jedem Fall, dass eine Kapitalzusage durch eine Kapitalvericherung und eine Rentenzusage durch eine Rentenversicherung rückgedeckt wird.
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Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben.
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Version vom 9. Dezember 2007, 20:28 Uhr

Die Rückdeckungsversicherung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung von Versorgungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Durchführungswege Pensionszusage und rückgedeckte Unterstützungskasse gewählt werden.

Rückdeckung von Pensionszusagen

Bei einer Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) verpflichtet sich ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern u.U. auch nur einem einzelnen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgungsleistungen zu zahlen. Zugesagt werden können Renten oder einmalige Kapitalzahlungen für den Todesfall zur Absicherung der Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Lebensgefährten), für den Fall einer Invalidität oder bei Erreichen der Altersgrenze.

Diese Versorgungsverpflichtung muss nach Erfüllung der Versorgungsvoraussetzungen (Tod, Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze) direkt vom Unternehmen an die Versorgungsempfänger ausgezahlt werden. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, kann das Unternehmen eine (oder auch mehrere) Rückdeckungsversicherungen abschließen. Dabei ist das Unternehmen Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter.

Der zu versorgende Versorgungsanwärter ist "versicherte Person". Der wesentliche formale Unterschied zur Direktversicherung besteht im Bezugsrecht. Bei der Rückdeckungsversicherung werden die Leistungen an das Unternehmen ausgezahlt, das davon seine Verpflichtungen gegenüber den Versorgungsanwärtern erfüllt. Bei der Direktversicherung hingegen werden die Versorgungsleistungen direkt von der Versicherung an die Bezugsberechtigten (Arbeitnehmer oder Hinterbliebene) ausgezahlt. (Daher kommt auch der Name Direktversicherung.)

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse tritt die U-Kasse an die Stelle des Unternehmens. Eine Firma tritt einer U-Kasse als Trägerunternehmen bei, um die betriebliche Altersversorgung über diese U-Kasse abzuwickeln. Grundsätzlich muss das Unternehmen die U-Kasse mit den notwendigen Mitteln ausstatten, damit diese die Versorgungsleistungen zahlen kann. Das geschieht auch ganz direkt beim Modell der pauschal-dotierten U-Kasse.

Bei der rückgedeckten U-Kasse schließt diese als Versicherungsnehmerin eine Rückdeckungsversicherung ab. Sie wird Beitragszahlerin und ist auch die Bezugsberechtigte, an die die Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. Da die U-Kasse über keine eigenen Mittel zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verfügt, erhält sie von dem Trägerunternehmen die Versicherungsbeiträge zzgl. einer Verwaltungsgebühr überwiesen. Die rückgedeckte U-Kasse ist eigentlich nur eine Verwaltungseinheit, die die Altersversorgung abwickelt.

Bei der Rückdeckung unterscheidet man zwischen einer partiellen, einer vollen und einer kongruenten Rückdeckung. Bei der partiellen (teilweisen) Rückdeckung werden entweder nur bestimmte Risiken (Tod und/oder Invalidität) durch eine Risikoversicherung für den Todesfall und für den Fall der Berufsunfähigkeit rückversichert. Man spricht aber auch von einer partiellen Rückdeckung, wenn zwar alle zugesagten Leistungsarten, aber dann nur zum Teil rückgedeckt werden.

Beispiel: Ein Arbeitgeber sagt seinen Mitarbeitern eine Alters- und Invalidenrente von 1.000 EUR mit 60% Witwen-/Witwerrente zu. Er schließt aber nur eine Versicherung über 500 EUR Alters- und Invalidenrente und über 300 EUR Hinterbliebenenrente ab. Auch das ist eine partielle Rückdeckung.

Bei einer vollen Rückdeckungsversicherung werden Kapitalbeträge versichert, obwohl Renten zugesagt wurden. Allerdings werden die Kapitalleistungen so bemessen, dass davon die Rentenverpflichtungen voll bezahlt werden können.

Von einer kongruenten Rückdeckungsversicherung spricht man immer dann, wenn die zugesagten Versorgungsleistungen deckungsgleich rückversichert wurde. Im obigen Beispiel würde das bedeuten, dass die Firma eine Versicherung über 1.000 EUR monatliche Alters- und Invalidenrente und über 600 EUR Monatsrente abschließt. Kongruent heißt also in jedem Fall, dass eine Kapitalzusage durch eine Kapitalvericherung und eine Rentenzusage durch eine Rentenversicherung rückgedeckt wird.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben.