Rechtsschutzversicherung für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine Absicherung der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen '''Gleichbehandlungsgesetz (AGG)''' bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.
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Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen '''Gleichbehandlungsgesetz (AGG)''' bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.
  
  

Version vom 14. Februar 2008, 15:43 Uhr

Streitfälle im Arbeitsalltag und im täglichen Leben sind nicht selten. Neue Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Ausnahmeregelungen oder Sonderbestimmungen sind oft nicht mehr zu durchschauen. Überraschend können Sie und Ihr Unternehmen in eine strittige Rechtslage geraten. Ein Rechtsstreit kann dann nicht nur viel Zeit, sondern oft auch viel Geld kosten - bei ungewissem Ausgang.

Eine Rechtsschutz-Kombi für das Straßenverkehrsgewerbe nimmt Ihnen das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Mit diesem Rechtsschutzpaket können Sie sich umfassend sowohl beruflich als auch privat absichern und praktisch sämtliche versicherbaren Risiken abdecken.


Versichert sind:

Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten


Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

Die Deckungssummen variieren je Rechtsschutz-Versicherer.

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.


Weitere Informationen zur Kostenübernahme:


Es besteht ferner die Möglichkeit des Versicherungsschutzes bei der der Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. vergleichbaren inländischen oder ausländischen Rechtsvorschriften wegen einer Benachteiligung, Diskriminierung, Belästigung, Ehrverletzung oder sonstigen Persönlichkeitsverletzung geltend gemacht werden.



Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).