Rechtsschutzversicherung für Landwirte: Unterschied zwischen den Versionen

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* die minderjährigen Kinder dieser Personen  
 
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* die volljährigen unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zur ersten Berufstätigkeit.   
 
* die volljährigen unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres, jedoch längstens bis zur ersten Berufstätigkeit.   
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===Versicherungsschutz besteht für diese Personen: ===
 
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Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung  
 
Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung  
 
* als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande zu Wasser und in der Luft  
 
* als Fahrer fremder Motorfahrzeuge zu Lande zu Wasser und in der Luft  
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===Versichert sind außerdem: ===
 
===Versichert sind außerdem: ===

Version vom 18. Februar 2008, 15:28 Uhr

Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Stellen Sie sich einmal vor: Das gelieferte Futter ist schadstoffbelastet und Ihre damit gefütterten Mastrinder im Wert von 20.000 EUR müssen notgeschlachtet werden. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern und den Futtermittelhersteller auf Schadenersatz verklagen. Dabei kann ein Weg durch mehrere Instanzen erforderlich sein und das kann teuer werden: In so einem Fall können Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von rund 17.000 EUR entstehen.

Diese Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Versicherungsschutz in den Belangen des Landwirtschafts- und Verkehrsrechts, unabhängig von der Rechtsform und der Gewerbesteuerpflicht Ihres landwirtschaftlichen Betriebes. Vorausgesetzt Ihr land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb ist Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft.

Versichert sind:


Versicherungsschutz besteht für diese Personen:

Wichtig: Gilt nicht für die volljährigen Kinder. Diese benötigen für ihre eigenen Fahrzeuge eine eigene Verkehrsschutzversicherung


Versichert sind außerdem:


Mit der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sind folgende Leistungen versichert:


Die Rechtsschutzversicherung übernimmt z.B. die Kosten für:

Manche Versicherer bieten Ihnen Rechtsschutz bis zu einer Deckungssumme von 1. Million EUR je Rechtsschutzfall. Außerdem übernehmen sie zusätzlich ein Strafkautionsdarlehen bis zu 100.000 EUR.


Bitte beachten Sie:


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).