Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bußgeld wegen angeblich unzulässiger Lärmverursachung (-belästigung)  
 
* Bußgeld wegen angeblich unzulässiger Lärmverursachung (-belästigung)  
  
Fallbeispiele:
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* Kolonnenverkehr auf der Autobahn. Gerade Sie sollen '''20 km zu schnell''' gefahren sein...  
 
* Kolonnenverkehr auf der Autobahn. Gerade Sie sollen '''20 km zu schnell''' gefahren sein...  

Version vom 18. Februar 2008, 15:30 Uhr

zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.


Fallbeispiele:


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).