Opfer-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als '''Nebenkläger''' auftreten...  
 
Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als '''Nebenkläger''' auftreten...  

Version vom 18. Februar 2008, 15:35 Uhr

für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.


Fallbeispiel:

Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).