Beihilfeversicherung (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine A'''npassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten''' zu beantragen.
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In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine '''Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten''' zu beantragen.
  
  

Version vom 13. März 2008, 13:48 Uhr

In der Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte kann vereinbart werden, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und Wartezeiten zu beantragen.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).