Schichtenrechner: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Version vom 25. August 2008, 06:36 Uhr

Um die verschiedenen Möglichkeiten der Altersversorgung zu vergleichen, gibt es analog dem Schichtennmodell der Altersversorgung, Schichtenrechner. Dabei wird für jeden Interessenten individuell errechnet, welche Beiträge und welche Leistungen in den einzelnen Schichten zu erwarten sind.

Wichtig ist dabei, dass der Nettobeitrag der Nettoleistung gegenüber gestellt wird. Als Nettobeitrag ist dabei der Betrag zu nennen, der vom Kunden nach Abzug von Steuervorteilen und Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen selber zu zahlen ist. Wichtig ist dabei die Betrachtung der Einkommensteuer und nicht der Lohnsteuer, die ja nur eine vom Arbeitgeber abzuführende "Abschlagzahlung" ist.

Auch für die Betrachtung der Leistungen kommt es auf die Nettowerte an, die der spätere Rentner - nach Abzug der Steuern und eventuell zu zahlender Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner und der Pflegeversicherung - effektiv ausgezahlt wird.

Wichtig ist also eine echte "Netto-Netto-Betrachtung".

Schichtenrechner vergleichen den Aufwand und den Ertrag in den einzelnen Förderschichten der Altersversorgung. Sie funktionieren völlig unproblematisch, solange der Förderrahmen der einzelnen Schichten nicht überschritten wird. Möchte ein Interessent aber höhere Beiträge für seine Altersversorgung aufwenden, so kommt es darauf an, dass in der Beratung auch die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Förderwegen richtig dargestellt werden. Das gilt sowohl für die steuerliche Behandlung der Beiträge als auch für die spatere Berechnung der Leistungen. Durch den Übergang auf die nachgelagerte Besteuerung in der Altersversorgung - einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung - beeinflussen sich mehrere Leistungen gegenseitig bezüglich der abzuführenden Steuern.

Reine Schichtenrechner berechnen oft nur die Beiträge und Leistungen der einzelnen Förderschichten unabhängig voneinander und führen damit zu systematischen Fehlberatungen von teilweise erheblichem Ausmaß.

Quellenhinweis

Dieser Artikel wurde erstellt von Hans-Dieter Stubben, Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH.