Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht: Unterschied zwischen den Versionen

K
(link auf Anbieterseite ergänzt)
Zeile 1: Zeile 1:
für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage verändert hat.
+
für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. '''Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.'''
  
 
Zum Beispiel Beratung  
 
Zum Beispiel Beratung  
Zeile 5: Zeile 5:
 
* über Berechnung des '''Pflichtteilsanspruchs''' zum Unterhalt im Falle einer Trennung  
 
* über Berechnung des '''Pflichtteilsanspruchs''' zum Unterhalt im Falle einer Trennung  
 
* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
 
* über Ihre Rechte und Pflichten als '''Vormund'''  
 +
 +
 +
In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts (siehe [[Anbieter | Anbieterseite]]).
  
  
Zeile 13: Zeile 16:
 
* Sie werden zum Vormund eines Patenkindes bestellt...  
 
* Sie werden zum Vormund eines Patenkindes bestellt...  
  
Bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts werden Kosten bis zu 500 EUR je Rechtsschutzfall (R+V) übernommen.
 
  
  
'''Wichtig:'''
+
 
'''Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist hier die Änderung der Rechtslage. Eine vorsorgliche Beratung ist nicht versicherbar.
 
'''
 
  
  

Version vom 1. September 2008, 13:54 Uhr

für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist der Eintritt eines Ereignisses, dass die Rechtslage sich verändert hat. Eine vorsorgliche Beratung ist in der Regel nicht versicherbar.

Zum Beispiel Beratung


In der Regel werden nur die Kosten der Beratung bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Einige Versicherer leisten auch bei einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit des Anwalts (siehe Anbieterseite).


Fallbeispiele:




Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).