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In Abgrenzung zur Pflegetagegeldversicherung wird innerhalb der Pflegekostenversicherung an die (Vor-)Leistung der Pflegepflichtversicherung (gesetzlich oder privat) angeknüpft. Die Restkosten, also die Differenz zwischen Vorleistung und tatsächlichen Kosten, kann durch die Pflegekostenversicherung ganz oder teilweise – je nach vertraglicher Vereinbarung – übernommen werden.
Anbieter siehe Anbieterseite.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).