Hausratversicherung: Leitungswasser: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier sind Schäden versichert, die an Hausratgegenständen durch Wasser entstehen, das (bestimmungswidrig) austritt aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung, z.B. aufgequollene Möbel, verzogene Teppiche. Ebenso sind Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen versichert, wenn diese Ihnen als Mieter gehören. Gleiches gilt für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, die Ihnen gehören. Anmerkungen dazu finden Sie auch unter Versicherte Sachen.  
 
Hier sind Schäden versichert, die an Hausratgegenständen durch Wasser entstehen, das (bestimmungswidrig) austritt aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung, z.B. aufgequollene Möbel, verzogene Teppiche. Ebenso sind Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen versichert, wenn diese Ihnen als Mieter gehören. Gleiches gilt für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, die Ihnen gehören. Anmerkungen dazu finden Sie auch unter Versicherte Sachen.  
  
 
Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Näher erläutert werden diese unter dem Suchwort [[Deckungskonzepte (Hausrat)]].  
 
Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Näher erläutert werden diese unter dem Suchwort [[Deckungskonzepte (Hausrat)]].  
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[http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Hausratversicherung&styleType=&styleType= Hausratversicherung]
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[http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Versicherte_Gefahren_%28Hausrat%29&styleType=&styleType= Versicherte Gefahren (Hausrat)]
  
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]

Version vom 9. Dezember 2009, 17:23 Uhr

Überblick

Hier sind Schäden versichert, die an Hausratgegenständen durch Wasser entstehen, das (bestimmungswidrig) austritt aus Wasserleitungen und Anlagen der Heizung, z.B. aufgequollene Möbel, verzogene Teppiche. Ebenso sind Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen versichert, wenn diese Ihnen als Mieter gehören. Gleiches gilt für Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren, die Ihnen gehören. Anmerkungen dazu finden Sie auch unter Versicherte Sachen.

Hinweis: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Rückstau, der wetterbedingt ist. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser zu erweitern. Näher erläutert werden diese unter dem Suchwort Deckungskonzepte (Hausrat).


Weiterführende Links

Hausratversicherung

Versicherte Gefahren (Hausrat)