Hausratversicherung: Anpassung der Versicherungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt.  
 
Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt.  
  
Danach kann sich die Versicherungssumme und damit der Beitrag jährlich erhöhen (oder auch verringern). Sie haben die Möglichkeit, dieser Anpassung zu widersprechen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Sie darüber informiert wurden.  
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Danach kann sich die Versicherungssumme und damit der Beitrag jährlich erhöhen (oder auch verringern). Es besteht die Möglichkeit, dieser Anpassung zu widersprechen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherungsnehmer darüber informiert wurden.  
  
Wenn Sie in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprechen, kann es passieren, dass der Versicherer eine eventuell vereinbarte Klausel „Unterversicherungsverzicht“ kündigt.  In Ihrem eigenen Interesse ist es nicht empfehlenswert, die Anpassungen auszulassen.  
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Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, kann es passieren, dass der Versicherer eine eventuell vereinbarte Klausel „Unterversicherungsverzicht“ kündigt.  Daher ist es nicht empfehlenswert, die Anpassungen auszulassen.  
  
Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollten sie diese Anpassungen mitmachen. Sie bräuchten ja auch tatsächlich jedes Jahr etwas mehr Geld, um sich die gleichen Sachen wieder zu kaufen.
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Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollten man diese Anpassungen mitmachen. Der Versicherungsnehmer braucht ja auch tatsächlich jedes Jahr etwas mehr Geld, um sich die gleichen Sachen wieder zu kaufen.
  
  

Version vom 10. Dezember 2009, 00:17 Uhr

Überblick

Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt.

Danach kann sich die Versicherungssumme und damit der Beitrag jährlich erhöhen (oder auch verringern). Es besteht die Möglichkeit, dieser Anpassung zu widersprechen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherungsnehmer darüber informiert wurden.

Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, kann es passieren, dass der Versicherer eine eventuell vereinbarte Klausel „Unterversicherungsverzicht“ kündigt. Daher ist es nicht empfehlenswert, die Anpassungen auszulassen.

Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollten man diese Anpassungen mitmachen. Der Versicherungsnehmer braucht ja auch tatsächlich jedes Jahr etwas mehr Geld, um sich die gleichen Sachen wieder zu kaufen.


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