Hausratversicherung: Wohngemeinschaften: Unterschied zwischen den Versionen

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Wenn zwei Zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Wenn die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:
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Wenn zwei Personen zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Falls die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:
  
* Wenn die Versicherungssummen aus beiden Verträgen dem tatsächlichen Wert des gemeinsamen Hausrates entsprechen, passiert nichts. Jeder hat seinen Vertrag, der weiterhin besteht.  
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* Wenn die Versicherungssummen aus beiden Verträgen dem tatsächlichen Wert des gemeinsamen Hausrates entsprechen, passiert nichts. Jeder behält seinen Vertrag.  
 
    
 
    
* Wenn die [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssummen]] aus beiden Verträgen höher liegen als der Wert des gemeinsamen Hausrates, liegt eine Überversicherung vor. Trifft dies zu, kann die Beseitigung der Überversicherung verlangt werden.  In einem solchen Fall, versuchen die Versicherer meistens, dass beide Verträge anteilig reduziert werden. (Anteilige Reduzierung bedeutet, bei einer Gesamtversicherungssumme von 50.000 Euro, einem Vertrag mit Versicherungssumme 30.000 Euro und einem Vertrag mit Versicherungssumme 20.000 Euro und einem tatsächlich vorhandenen Hausratwert von nur 40.000 Euro, reduziert sich der erste Vertrag auf 24.000 Euro – 60 % des tatsächlichen Wertes -, der zweite Vertrag auf 16.000 Euro – 40 % des tatsächlichen Wertes). Einen solchen Vorschlag von den Versicherern müssen die VN jedoch nicht akzeptieren. Sie können verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag reduziert wird, bis keine Überversicherung mehr besteht (Auf obiges Beispiel bezogen, würde dies bedeuten, dass der zweite Vertrag auf  10.000 Euro Versicherungssumme reduziert wird.).  
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* Sollte die [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssummen]] aus beiden Verträgen höher liegen als der Wert des gemeinsamen Hausrates, liegt eine Überversicherung vor. Trifft dies zu, kann die Beseitigung der Überversicherung verlangt werden.  In einem solchen Fall, versuchen die Versicherer meistens, beide Verträge anteilig zu reduzieren (anteilige Reduzierung bedeutet, bei einer Gesamtversicherungssumme von 50.000 Euro, einem Vertrag mit Versicherungssumme 30.000 Euro und einem Vertrag mit Versicherungssumme 20.000 Euro und einem tatsächlich vorhandenen Hausratwert von nur 40.000 Euro, reduziert sich der erste Vertrag auf 24.000 Euro – 60 % des tatsächlichen Wertes -, der zweite Vertrag auf 16.000 Euro – 40 % des tatsächlichen Wertes). Einen solchen Vorschlag müssen die VN jedoch nicht akzeptieren. Sie können verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag reduziert wird, bis keine Überversicherung mehr besteht (auf obiges Beispiel bezogen würde dies bedeuten, dass der zweite Vertrag auf  10.000 Versicherungssumme reduziert wird.).  
 
    
 
    
* Es gibt darüber hinaus eine Empfehlung für die Versicherer, Verträge mit sehr niedrigem Versicherungswert kulanzweise aufzuheben. Es ist in den meisten Fällen nicht ratsam, dauerhaft zwei Verträge für einen Hausrat zu führen. Nichtübereinstimmungen im Deckungsumfang können im Schadenfall zu Schwierigkeiten bei der Regulierung führen.
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* Darüber hinaus besteht eine Empfehlung für die Versicherer, Verträge mit sehr niedrigem Versicherungswert kulanzweise aufzuheben. Es ist in den meisten Fällen nicht ratsam, dauerhaft zwei Verträge für einen Hausrat zu führen. Nichtübereinstimmungen im Deckungsumfang können im Schadenfall zu Schwierigkeiten bei der Regulierung führen.
 
    
 
    
'''Tipp:''' Zu bedenken ist, dass die älteren Verträge im Hinblick auf den Versicherungsumfang verbessert werden könnten.  
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'''Tipp:''' Ältere Verträge haben oft einen schlechten Deckungsumfang. Daher sollten sie immer inhaltlich auf mögliche Verbesserungen überprüft werden.
  
  

Version vom 11. Dezember 2009, 13:58 Uhr

Wenn zwei Personen zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Falls die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:

Tipp: Ältere Verträge haben oft einen schlechten Deckungsumfang. Daher sollten sie immer inhaltlich auf mögliche Verbesserungen überprüft werden.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung