Hausratversicherung: Anpassung der Versicherungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. Das bedeutet, dass die [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssumme]] den Lebenshaltungskosten angepasst wird. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine [[Unterversicherung (Hausrat)|Unterversicherung]] zustande kommt.  
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Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. In dem Fall wird die [[Versicherungssumme (Hausrat)|Versicherungssumme]] den Lebenshaltungskosten angepasst. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine [[Unterversicherung (Hausrat)|Unterversicherung]] zustande kommt.  
  
Danach kann sich die Versicherungssumme und damit der Beitrag jährlich erhöhen (oder auch verringern). Es besteht die Möglichkeit, dieser Anpassung zu widersprechen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem der Versicherungsnehmer darüber informiert wurden.  
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Nach einer Anpassung erhöht (oder verringert) sich der zu zahlende Beitrag. Nach einer vom VU vorgenommenen Anpassung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme widersprechen.  
  
Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, kann es passieren, dass der Versicherer eine eventuell vereinbarte Klausel „Unterversicherungsverzicht“ kündigt.  Daher ist es nicht empfehlenswert, die Anpassungen auszulassen.  
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Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, hat der der Versicherer die Möglichkeit, die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ zu kündigen.  
  
 
Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollte man diese Anpassungen akzeptieren.  
 
Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollte man diese Anpassungen akzeptieren.  

Version vom 11. Dezember 2009, 14:31 Uhr

Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine „Dynamische Hausratversicherung“. In dem Fall wird die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt.

Nach einer Anpassung erhöht (oder verringert) sich der zu zahlende Beitrag. Nach einer vom VU vorgenommenen Anpassung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme widersprechen.

Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, hat der der Versicherer die Möglichkeit, die Klausel „Unterversicherungsverzicht“ zu kündigen.

Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollte man diese Anpassungen akzeptieren.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung