Hausratversicherung: Wertsachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen:  
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Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten im Regelfall für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen (je nach Versicherer können die genannten Summengrenzen abweichen):  
 
*1.000 Euro für Bargeld,  
 
*1.000 Euro für Bargeld,  
 
*2.500 - 3.000 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,  
 
*2.500 - 3.000 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere,  
 
*20.000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.  
 
*20.000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin.  
  
Je nach Versicherer können diese Begrenzungen abweichen.
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Erhöhte Summengerenzen gelten, wenn sich die '''Sachen in einem Tresor'''  befinden, der folgende Merkmale hat:  
 
 
Die Grenzen gelten nicht, wenn sich die '''Sachen in einem Tresor'''  befinden, der folgende Merkmale hat:  
 
  
 
Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ist ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften vorhanden, kann der VN den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.
 
Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ist ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften vorhanden, kann der VN den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.

Version vom 11. Dezember 2009, 14:39 Uhr

Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen und alle Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten). Nicht dazu zählen Möbelstücke.

Für Wertsachen ist in den Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme vorgesehen. Wenn also zu dem Hausrat Gegenstände gehören, die als Wertsachen gelten, muss der VN sich die Mühe machen, deren Wert möglichst genau zu errechnen. Ausschlaggebend ist der Wiederbeschaffungspreis (z.B. Ermittlung durch ein Wertgutachten). Nur so kann festgestellt werden, ob die Begrenzung 20 % der Versicherungssumme ausreichend ist. Im Zweifelsfall immer mit dem Versicherer schriftlich abklären.

Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).

Neben der 20 %igen Entschädigungsgrenze gelten im Regelfall für bestimmte Wertsachen folgende Begrenzungen (je nach Versicherer können die genannten Summengrenzen abweichen):

Erhöhte Summengerenzen gelten, wenn sich die Sachen in einem Tresor befinden, der folgende Merkmale hat:

Verschlossener mehrwandiger Stahlschrank mit einem Mindestgewicht von 200 kg oder eingemauerter Stahlwandschrank mit mehrwandiger Tür. Ist ein Sicherheitsbehältnis mit anderen Eigenschaften vorhanden, kann der VN den Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.

Für Wohnungen mit besonders hochwertigem Hausrat gibt es spezielle Konzepte, die höhere Deckungssummen und besseren Umfang bieten. Bitte schauen Sie unter Deckungskonzepte (Hausrat) und Allgefahrendeckung (Hausrat) nach.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung