Opfer-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

K
K
Zeile 1: Zeile 1:
für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine '''schwere Straftat''', wie z.B.  
+
Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine '''schwere Straftat''', wie z.B.  
 +
 
 
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  
 
* Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung  
 
* Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  
 
* Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit  
 
  
 
'''Fallbeispiel:'''
 
'''Fallbeispiel:'''
Zeile 8: Zeile 8:
 
Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als '''Nebenkläger''' auftreten...  
 
Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als '''Nebenkläger''' auftreten...  
  
 +
 +
==Weiterführende Links==
 +
Siehe [[Rechtsschutzversicherung]]
  
  
'''Quellenhinweis:'''
+
==Quellenhinweis==
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
  
 
   
 
   
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
 
[[Kategorie:Rechtsschutz]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Version vom 17. Dezember 2009, 17:31 Uhr

Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.

Fallbeispiel:

Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).