Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.  
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Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.  
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* "Knöllchen" wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung  
 
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* Bußgeld wegen angeblich unzulässiger Lärmverursachung (-belästigung)  
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 17. Dezember 2009, 17:40 Uhr

Rechtsschutz zur Verteidigung gegen den Vorwurf, eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit - oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit fahrlässig - begangen zu haben, z.B.

Fallbeispiele:


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).