Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Sie als Versicherungsnehmer mit Ihren Fahrzeugen  
 
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* die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwaltes  
 
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Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext  dieses Artikels zur Verfügung stellte [http://www.ruv.de www.ruv.de] (''Stand des Originaltextes 2008'').
 
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Version vom 18. Dezember 2009, 11:43 Uhr

Schnell ist man in einen Autounfall verwickelt. Bestreitet dann der Unfallgegner seine Schuld und will den Schaden nicht ersetzen, können hohe Kosten (für einen Anwalt, das Gerichtsverfahren etc.) auf einen zukommen. Aber auch andere Streitigkeiten, z.B. wegen eines Bußgeldbescheids oder mit dem Autohaus wegen eines Autokaufs oder der Reparaturrechnung, können vor Gericht landen und dann viel Zeit und Geld kosten.

Eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt die damit verbundenen Kosten.

Versichert sind (Personen):


Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind folgende Leistungen versichert:


Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungsarten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt:

Sie können zwischen Selbstbeteiligungen in verschiedenen Höhen wählen.

Bei manchen Versicherern sind Ihre neuen Fahrzeuge ab Zulassung bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert, ohne dass sie sofort gemeldet werden müssen.


Anbieter

Produkte zum Artikel: siehe Anbieterseite


Weiterführende Links

Siehe Rechtsschutzversicherung


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).